Hallo aus Oberbayern

  • Hallo zusammen,
    wir sind letztes Jahr von Mannheim nach Ruhpolding gezogen und das Thema tinyhouse könnte für uns interessant als zusätzlicher Wohnraum werden.
    Allerdings entweder als eine Art Gästezimmer oder zur Vermietung als "Ferienwohnung".


    Hier schon mal meine ersten Fragen:


    1. Wenn ich ein Grundstück ( mit Wohnhaus und Garten ) und quasi im Garten ein tinyhouse aufstellen will, was sind die Vorrausetzungen dass dieses NICHT wie ein normales Haus baurechtlich behandelt wird. Ich habe nur gefährliches Halbwissen mit auf Anhänger stellen und so.


    2. Wenn es auf einem Anhänger stünde, muss dann auch ein Abstand zum Nachbarn eingehalten werden ? ( glaube bei festen Bauten sind es ja 3m ).


    Auf ein freundliches Miteinander hier im Forum,


    Gruß Olle

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