Nehmen wir mal folgenden Fall an:
Ich pachte 430m² eines (privaten) Grundstücks, welches definitiv zur Bebauung freigegeben ist.
Es ist ein voll erschlossenes Grundstück.
Es besteht in der zuständigen Gemeinde die Möglichkeit, ein Freistellungsverfahren einzuleiten wenn ...
- das Vorhaben dem Bebauungsplan entspricht,
- die Erschließung gesichert ist.
Baubeginn und Fertigstellung sind der Bauaufsicht zu melden. Die dazu benötigten Formulare sind online.
Nun zu meinen Fragen:
Das Grundstück liegt in einer Siedlung mit Altbestand. Heißt: unterschiedlichste Einfamilienhäuser.
- Wie wahrscheinlich ist es, dass mein TH dem Bebauungsplan entspricht?
Welche Voraussetzungen muss mein TH erfüllen, damit die Chancen für ein genehmigungsfreies Verfahren gut stehen?
- Max. Größe? Etc, ...
(Ich hörte nämlich mal sowas wie "Studierzimmer" und "bis 50m³ braucht man keine")
Es ist vllt. noch gut zu wissen, dass die Nachbargemeinden (Dortmund & Herdecke) sich schon positiv zum Tiny House -Bau geäußert haben.
Könnte das meine Chancen erhöhen?
Ziel ist es, ein der EnEv entsprechendes TH auf Holzfundament legal zu errichten.
Erstwohnsitz nicht zwingend erforderlich.
Ich würde mich über eure Expertise freuen
LG und Danke schon mal im Voraus!
Eure Anna