Tiny-Houses verfahrensfrei

  • Wie in Bayern sind nun auch in Sachsen Tiny-Houses mit einem Bruttorauminhalt bis 75m³


    v e r f a h r e n s f r e i .

    Zitat Sächsische Bauordnung in der Fassung 11. Mai 2016, zuletzt geändert am 20. Dezember 2022:

    § 61

    Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen

    (1) Verfahrensfrei sind 1. folgende Gebäude:

    a) Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt von bis zu 75 m³, außer im Außenbereich ...

    Ich hoffe, ihr wisst, was das bedeutet! ...

    Viele Grüße von sigi

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