Wie in Bayern sind nun auch in Sachsen Tiny-Houses mit einem Bruttorauminhalt bis 75m³
v e r f a h r e n s f r e i .
Zitat Sächsische Bauordnung in der Fassung 11. Mai 2016, zuletzt geändert am 20. Dezember 2022:
§ 61
Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen
(1) Verfahrensfrei sind 1. folgende Gebäude:
a) Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt von bis zu 75 m³, außer im Außenbereich ...
Ich hoffe, ihr wisst, was das bedeutet! ...
Viele Grüße von sigi