Hallo,
in der sächsischen Bauordnung §61 Absatz 1 steht, dass Gebäude bis 75m3 verfahrensfrei sind.
Auf unserem Grundstück gibt es einen 600qm großen Innenbereich / Wohnbaufläche, welcher direkt an einer Straße liegt. Der Bereich könnte durch uns problemlos erschlossen werden.
Gern würden wir dort ein (oder auch gern mehrere) Tiny–Häuser zur hauptsächlichen Vermietung und nebensächlichen Eigennutzung bauen. Geplant ist eine Holzbauweise, da eigener Wald, viel Holz, Sägewerk und viele Maschinen zur Verarbeitung vorhanden sind.
Das Grundstück ist durch Bäume, Böschungen und Sträucher für keinen Nachbar einsehbar.
Wie ist hier der Werdegang? Zunächst an das örtliche Bauamt wenden?
Vielen Dank.
Tobias