Verfahrensfreies Tiny–House Sachsen

  • Hallo,


    in der sächsischen Bauordnung §61 Absatz 1 steht, dass Gebäude bis 75m3 verfahrensfrei sind.

    Auf unserem Grundstück gibt es einen 600qm großen Innenbereich / Wohnbaufläche, welcher direkt an einer Straße liegt. Der Bereich könnte durch uns problemlos erschlossen werden.

    Gern würden wir dort ein (oder auch gern mehrere) Tiny–Häuser zur hauptsächlichen Vermietung und nebensächlichen Eigennutzung bauen. Geplant ist eine Holzbauweise, da eigener Wald, viel Holz, Sägewerk und viele Maschinen zur Verarbeitung vorhanden sind.

    Das Grundstück ist durch Bäume, Böschungen und Sträucher für keinen Nachbar einsehbar.


    Wie ist hier der Werdegang? Zunächst an das örtliche Bauamt wenden?


    Vielen Dank.


    Tobias

  • Hallo Tobias,


    genau wie in Bayern gilt auch in Sachsen: Verfahrensfrei ist nicht gleich rechtsfrei!

    Die Verfahrensfreiheit besagt nur, das du in Eigenverantwortung dafür zuständig bist, das die geltenden bauordnungsrechtlichen Vorgaben wie Wärmeschutz, Statik usw. eingehalten werden. Insbesondere wenn es sich um Objekte zur Vermietung handelt, denn dann wird noch genauer hingeschaut, als wenn du es zur Eigennutzung baust.

    Mein Rat, auch wenn die Bauten verfahrensfrei sind, so schalte auf jeden Fall im Vorfeld einen Architekten oder Bauingenieur ein (z.B. Individa.de oder sigi ). Als Privatperson einfach mal zum Bauamt zu gehen, davon rate ich ab, insbesondere wenn es sich um mehrere Tinys handelt.


    Gruß

    Dietmar

  • Hallo Tobias,
    wie Dietmar schon sagte: ich kann mir das mal genauer anschauen und dann können wir beraten.
    Ein Anruf kostet nichts. Ich sende dir eine PN mit meinen Kontaktdaten.

    Gruß sigi

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