Liebe Forum Freunde,
ich hoffe ihr könnt mir in dieser Situation weiter helfen.
Ich möchte ein Grundstück kaufen.
Situation:
ein Grundstück ist als Wochenendgrundstück eingetragen, Grundsteuer B. Bundesland RLP. Größe 1500m². Das Grundstück ist komplett eingezäunt mit Maschendrahtzaun und drumherum umgeben mit Bäumen, nicht einsehbar. Es ist abgelegen, liegt am Waldrand, umgeben vom Ackerland. Auf dem Grundstück befindet sich ein kleines Gartenhaus, schätzungsweise 3x3 oder 3x4m², nicht höher als 2,5m. Das Gartenhaus befindet sich auf einer Betonbodenplatte. Die Betonplatte ist ca. doppelt so groß wie das Gartenhaus, da diese auch als Terasse dient. Das Gartenhaus ist ein Aufenthaltsraum (ein Raum), keine Toilette, aktuell ohne Feuerstätte, kein fließend Wasser. Aufenthaltsraum in dem Sinne, dass es sich um ein kleines Wochenendhaus auf einem Wochenendgrundstück handelt. Es handelt sich nicht um einen Kleingartenverein. Es befanden sich mehrere Wochenendhäuser in dieser Umgebung welche wie ich erfahren haben aber verrottet sind und nicht mehr zu gebrauchen. Die Grenzabstände sind relativ groß.
Der Kauf des Grundstücks von Person A erfolgte 2022. Im Kaufvertrag wurde eine Hütte erwähnt jedoch wurde ein Zusatz eingetragen "Hütte hat keine Genehmigung". Die Hütte steht schon lange auf dem Grundstück, wie lange lässt sich zur Zeit nicht ermitteln. Das Grundstück wurde also wie oben angegeben an den nächsten Käufer übergeben. Notar, Grundsteuer, Grunderwerbssteuer wurde von Person A gezahlt und es störte sich keiner an dem Gartenaus. Das Gartenhaus ist dicht und mit bloßem Auge sind keine Mängel erkennbar. 2023 möchte Person A dieses Grundstück verkaufen. Person B ist sich nicht sicher ob der Kauf zustande kommen sollte aus diesen Gründen:
- Darf die Hütte ohne Genehmigung weiter dort stehen oder muss diese abgerissen werden?
- Mindert die nicht vorhandene Genehmigung den jetzigen Kaufpreis und den des Wiederverkaufs?
- Ist es möglich die Genehmigung im Nachhinein zu bekommen? Dauer, Kosten?
- Habe gelesen, es gibt hohe Strafen für die Errichtung eines Gartenhauses ohne Genehmigung
aber dieses steht ja schon länger. Würde eine Strafe auf den nächsten Käufer übertragen?
- Braucht man für den vorhandenen Zaun auch eine Genehmigung? Der steht auch schon ewig da.
- Ergeben sich Probleme beim evtl. Mieten, Pachten des gekauften Eigentums?
- Was wäre für Person B die bestmögliche Entscheidung um das Grundstück mit dem Gartenhaus
als Erholungsgrundstück und Wertanlage zu nutzen?
- Welche Ansprechpartner gibt es um das besser zu verstehen? Bauamt, Notar, Rathaus?
- Wenn man Anonym, aus Datenschutzgründen und um den Verkäufer nicht zu belasten nachfragt,
bekommt man dort kostenfrei Antworten? Am besten wären Handfeste Antworten vor dem Kauf.
Einen Antrag beim Bauamt stellt der Verkäufer aber nicht und ich habe eine Frist bekommen mich zu
entscheiden. Macht es was aus, wenn ich bei einer anderen Gemeinde im gleichen Bundesland nachfrage?
Am sichersten wäre doch den Zusatz abzuändern von "Gartenhaus hat keine Genehmigung" in "Gartenhaus braucht keine Genehmigung". Wenn sich das vor dem Kaufvertrag klären lässt wäre das super. In LBauO RLP vom 24. November 1998 gültig ab 15.12.2022, § 62 - Genehmigungsfreie Vorhaben heißt es in 1.d) benötigen keine Genehmigung: Kleinwochenendhäuser, Wohnwagen und Zelte auf genehmigten Camping- und Wochenendplätzen. Ob genau das zutrifft kann ich nicht genau sagen, da mir keine Schriftstücke zur Verfügung gestellt wurden. Verkäufer möchte keine Behördengänge machen die ihn belasten könnten. Ich möchte jedoch auch nicht in etwas rein geraten wo ich mit Verlust und Nachteilen da raus komme.
Sollte man das auf sich nehmen? Sorry für den langen Text.
Ich danke euch sehr wenn Ihr aus Erfahrung, Wissen berichtet.
LG