• Guten Abend zusammen,


    Ich lese mich seit einer Woche fleißig durch das Forum hier und wollte eine erste Frage stellen, daher meine Registrierung :)


    Ich habe jetzt einfach mal ein bisschen Text runtergeschrieben, vielleicht sagt das mehr über mich aus als ein paar Fakten wie Alter, etc. :)

    Ich wollte vor ein paar Jahren schon selbst ein Haus bauen - um die 30 qm. Leider hatte ich damals nicht den Eindruck, dass das alleine machbar ist. Daher habe ich mich umgeschaut, ob ich Hausbaufirmen finde, die mir ein kleines Modulhaus bauen.


    Ich habe festgestellt, wie teuer so etwas ist und fühlte mich gezwungen, größer zu bauen, da man i.d.R. das Gehalt mehrerer Jahrzehnte investieren muss. Da ich Anfang 30 bin, kann es sein, dass ich ein paar Jahre ins Ausland will - dann müsste so eine teure Investition auch für Mieter interessant sein.


    Ich war konkret mit zwei großen Firmen im Gespräch - aber bis die grundlegenden Fragen geklärt waren, hatten sich jeweils die Preise um mehrere Zehntausend Euro erhöht (Jahreswechsel) und beide Male sind Förderungen ausgelaufen.


    Daher besinne ich mich gerade wieder zurück - eigentlich wollte ich ja keine 30 Jahre Gehalt ausgeben und mich für Jahrzehnte auf einen Ort festlegen, sondern einfach nur in meinem Garten (Baugrund) ein minimalistisches Häuschen bauen in dem ich leben kann und nicht erst ins Auto steigen muss nur um täglich ein bisschen in der Erde herum graben zu können.


    Danke schon einmal für die öffnetliche Diskussion hier im Forum - davon profitieren so viele stille Mitleser :)

  • Das mit den stillen Mitlesern finde ich Klasse! ... schön, das mal zu lesen!
    Ein kleines Häuschen im Garten, in Eigenleistung erstellt, in Bayern (Entschuldigung in Oberfranken) - das ist erst einmal verfahrensfrei!
    Weiterhin musst du für ein Wochenendhaus (Nutzung bis 4 Monate im Jahr) nicht das Gebäudeenergiegesetz einhalten.
    ... also dann los! Hier mal nachlesen. So wird es gemacht Blechhütte mal anders ... . ... und wenn es dem Nachbar nicht passt, muss er klagen. Andere Belange dürften ja kaum betroffen sein. Aber: der Garten muss im Innenbereich liegen oder in einem Wochenendhausgebiet (nicht Kleingarten nach Bundeskleingartengesetz). Der Abstand zur Grundstücksgrenze sollte 3m betragen.

    Gruß sigi
    (aus dem Wagner-Ort Graupa)

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