Vormietvertrag und Mietvertrag Grundstück zur Aufstellung von Tiny Houses

  • Hallo zusammen, wir haben aktuell ein Grundstück in Aussicht für unsere 3 Tiny Houses.

    Der Bebauungsplan und der Flächennutzungsplan soll in Absprache mit unserer Gemeinde für diesen Nutzen angepasst werden.

    Um zu verhindern das die Eigentümer allerdings nach Änderung des B-Plans das Grundstück für andere Zwecke nutzen möchte die Gemeinde als Basis erst mal den Vormietvertrag in den Händen halten, was natürlich in erster Linie unserer Absicherung dient.


    Meine Frage: Kennt sich hier jemand aus?

    Im Internet fand ich jetzt keine Beispiele für solch einen Vormietvertrag und auch Mietvertrag.

    Bei IndiViva habe ich natürlich gesehen das hier Mietverträglich käuflich sind. Hat hier jemand Erfahrung?


    Bin hier für jeden Input dankbar.

    Liebe Grüße Tash

  • Zu dem Mietvertrag kann ich Dir nicht viel sagen - ich würde da einfach einen Vorvertrag machen, mit der Rücktrittsklausel, falls die Nutzung auf Gemeindeseite nicht gewährt werden kann.


    Aber ich wundere mich, daß die Gemeinde da so einfach F- und B-Plan ändern wollen. Das sind laaaange Prozesse, Abstimmungen mit dem Landratsamt, mit verschiedenen Behörden, mit dem Gemeinderat ... und es kostet auch ein paar €€


    Einfacher wäre doch die Gewährung einer Befreiung von bestimmten Vorschriften des B-Plans.

    Und ein Vertrag, notfalls notariell, mit der Gemeinde über die Nutzung.


    Was für "andere Zwecke" befürchtet die Gemeindeverwaltung denn ?

  • Hi, die Gemeinde muss den Bebauungsplan ändern lassen weil die Grundschule baulich verändert werden muss, die durch Zufall im gleichen Bereich liegt wie unser Grundstück. Es ist schon lange ein Thema den Bebauungsplan und Flächennutzungsplan anzupassen. Es wäre daher zu unserem Vorteil den Vorvertrag zu haben sodass die Eigentümer nicht plötzlich Abstand davon nehmen an uns zu vermieten um dort vielleicht ein anderes Bauvorhaben zu realisieren. Das Grundstück liegt mitten im Dorf und die Gemeinde möchte diese grüne Lunge gerne erhalten. Also ganz so einfach ist die Änderung der Pläne natürlich nicht aber ich würde sagen wir waren zur richtigen Zeit am richtigen Ort um langfristig einen sicheren Standort für die Häuser zu finden. Der Mietvertrag soll auf 20 Jahre fest geschrieben werden. Die Gemeinde nimmt Abstand von der Idee Befreiung für 1 Grundstück zu gewähren um sich nicht wegen "Gefälligkeit" angreifbar zu machen.

  • Ah ok, dann ist der Fall anders ... Aber dauern wird das ganze halt schon. Ich schätze mal opitimistisch 1 Jahr.

    Dann würde ich ggf. auch einen "Experten" hinzuziehen - Rechtsanwalt, Makler etc. Einer, der sich mit Mietverträgen auskennt.

  • Hallo Tash,


    wenn ich den Sachverhalt richtig verstanden habe, möchte die Gemeinde jetzt den Mietvertrag sehen, den ihr als Mieter mit dem Eigentümer schließen wollt. Das heißt, die Gemeinde möchte Einsicht in den Zweck bekommen, zu dem ihr das Grundstück mieten wollt, und sichergehen, dass der Inhalt eures Mietvertrags mit der Änderung des B-Plans übereinstimmt. Außerdem möchte sie den Eigentümer verpflichten, das Mietverhältnis mit euch zu schließen. Richtig?


    Für rechtsverbindliche Aussagen müsst ihr euch mit einer Anwältin besprechen, am besten eine Fachanwältin für Mietrecht. Ich bin vor meinem ersten Staatsexamen, aber ich arbeite seit mehreren Jahren in einer Kanzlei für Mietrecht.


    Was ihr machen könnt:


    1.

    Nehmt in eurem Vertrag die Bedingung auf, dass das Mietverhältnis erst dann zu Stande kommt, wenn der B-Plan geändert worden ist. Ohne Änderung, kein Mietverhältnis. Mit Änderung verpflichtet sich der Eigentümer sodann, mit euch das Mietverhältnis einzugehen.


    Falls die B-Plan-Änderung nicht zu Stande kommt, müsst ihr nicht erst vom Vertrag zurücktreten, sondern der Vertrag ist dann gar nicht zu Stande gekommen. zB: "Sofern die Änderung des B-Plans durch die Gemeinde abgelehnt wird, erlöschen sämtliche Verpflichtungen der Parteien aus diesem Vertrag."


    2.

    Da ihr jetzt noch nicht konkret sagen könnt, wann die Änderung des B-Plans vollzogen ist, könnt ihr den Beginn des Mietverhältnisses auch nicht konkret festlegen. Deshalb rate ich euch, einen "weichen Zeitraum" anzugeben, zB "Das Mietverhältnis beginnt mit Vollzug der B-Plan-Änderung nach Mitteilung des Vermieters an den Mieter. Mit beiderseitgem Einvernehmen kann das Mietverhältnis auch später beginnen, spätestens jedoch 3 Monate nach Änderung des B-Plans. Die Festlegung des Beginns bedarf der Schriftform und wird Teil dieses Vertrags" oder so ähnlich.


    Wichtig ist jedoch, dass ihr bereits jetzt den Vertrag abschließt. Dann ist es unerheblich, ob das Mietverhältnis in einem Monat oder in 12 Monaten beginnt - die beiderseitige Verpflichtung zum späteren Mietverhältnis besteht jedoch.


    Beste Grüße

    Terese

  • Danke dir Terese, genau, du hast den Sachverhalt richtig wiedergegeben. Wir werden deine Formulierung auf alle Fälle mit aufnehmen in den ersten Mietvertragsentwurf. Aber meinst du, es ist gar kein Vormietvertrag notwendig?

    Wir können auch direkt den Mietvertrag aufsetzten mit deinen genannten Bedingungen, das der Vertrag erst zustande kommt wenn der B-Plan geändert wurde?

    Wir werden den Vertragsentwurf auf alle Fälle nochmals prüfen lassen. Viele Grüße Natascha

  • Hallo Tash,

    ihr könnt natürlich auch einen Vormietvertrag machen und diesen, sobald der B-Plan geändert worden ist, durch einen abschließenden Mietvertrag ersetzen. Da würde ich auch wieder eine Klausel einbauen, die auf den späteren Vertrag verweist. Wenn ihr einen Vorvertrag machen wollt, arbeitet diesen auch so detailliert wie möglich aus, dann habt ihr mehr Sicherheit. Also kein einseitiges Dokument mit zwei Absätzen oder so.


    Wenn ihr euch jetzt schon einig seid mit den Konditionen, bis auf den Beginn des Mietverhältnisses, braucht ihr euch nicht die Arbeit machen, zwei Verträge auszuarbeiten, und dann bleibt es bei meiner oben genannten Empfehlung.


    Viele Grüße

    Terese

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