Ist ein 3,5t THoW EnEV konform zu bauen ?

  • Hallo,


    wenn die ENEV immer gilt, dann bekommt man doch vermutlich ohne Einhaltung derselbigen kaum eine Baugenhmigung wo sie erforderlich wäre, oder?
    Für mich wäre das insofern interessant, weil sich dann eine baurechtlich einwandfreie Statik für 1000€ und mehr erübrigt, sofern generell nach den anerkannten Regeln der Technik und mit Zimmermannssachverstand gearbeitet wurde?!?


    Gruß
    Dandy

    Es gibt eine Lösung, ... ?( für alles.

  • wenn die ENEV immer gilt, dann bekommt man doch vermutlich ohne Einhaltung derselbigen kaum eine Baugenhmigung wo sie erforderlich wäre, oder?

    Genau richtig erfasst, ein Tiny House auf einem Baugrundstück, welches dauerhaft bewohnt wird, benötigt zur Baugenehmigung auch die Einhaltung der EnEV.


    Lediglich auf einem Campingplatz oder als Wochenendhaus fällt die Einhaltung der EnEV weg.

  • Eine Frage dazu: Wie bekommt man die EnEV-Anforderung mit den Tiny-House-typischen Wandstärken hin?


    Anforderung ist für die meisten opaken (also nicht transparenten) Bauteile ein U-Wert von 0,24 W/(m²K). An transluzente Außenteile bestehen andere Anforderungen, was sich bislang nur ein Hersteller ausnutzt (tech tiny - Stegplatten). Dieser sollte jedoch (obwohl baurechtlich nicht gefordert) mal den sommerlichen Wärmeschutz durchrechnen bei soviel Fläche, auf die die Sonne im Sommer mit ca. 1000 W/m² scheint und keiner nennenswerten Wärmekapazität im Inneren (das Problem kennt ihr aus überhitzten modernen Bürogebäuden auch).


    Kurze Rechnung mit einer typischen 12cm dicken Außenwand:


    Rsi
    2 cm Fichtenschalung lambda = 0,13 W/(mK)
    8 cm Dämmung lambda = 0,035 W/(mK) || Fichtensparren (der Einfachheit halber hier ignoriert)
    Dampfsperre
    2 cm Fichtenschalung lambda = 0,13 W/(mK)
    Rse


    führen zu U=0,362 > 0,24 W/(m²K). Anforderung nicht erfüllt!


    Um eine EnEV-konforme Lösung zu bauen, muss die Dämmung entweder im lambda-Wert gesenkt werden (Kosten!) oder die Schicktdicke erhöht werden (Bauraum!).


    Nimmt man 6 cm breite Fichtensparren mit 80 cm Gefachbreite, braucht man bei WLG 032 eine 14 cm dicke Dämmung um gerade die EnEV einzuhalten. Die gesamte Wandkonstruktion ist dann ca. 18 cm dick, d.h. bei 2,55 m Trailerbreite bleiben 2,19 m lichter Raum. Das gleiche Anforderung gilt übrigens auch für den Boden und Dach. Und wer's nicht von vorn herein so angelegt hat, darf neubauen?


    Wie gehen die Hersteller damit um, insbesondere die Fans von WLG 040 - Dämmungen (z.B. Schafwolle, Holzfasern und Hanf)? Gibt es von denen diesen Nachweis ab Werk? Wie dick sind die Wände? Oder fragt da keiner danach, bis das böse Bauamt kommt und einen Nachweis haben möchte?


    Versteht mich nicht falsch, ich mag Tiny Houses und finde es großartig, wenn sich Menschen aufs Wesentliche reduzieren. Aber die Werbung schmückt sich oft mit sehr nachhaltigen Versprechen. Dann sollen die Hersteller bitte auch liefern. Und bitte nicht wieder irgendwelche U-Wert-Videos posten von Personen, die einfach keinen Nachweis erbringen möchten, weil Holz einfach so toll ist. Das Bauamt ist nicht unbedint der gleichen Auffassung, am Ende ist der Abnehmer in Schwierigkeiten, nicht der Hersteller.


    Sagt mir mal, wie ihr damit umgeht, ob das alles kein Problem ist und ob ich da einen Punkt habe.


    Freut mich von euch zu hören
    Al

  • Ist im Grunde doch schon wiederholt hier geschrieben worden.
    Die Kombination aus U-Wert 0,24 und 3,5 Tonnen kriegst Du zur Not hin, indem Du bei einem 7 x 2,55 Meter großen Haus mit 12 cm PUR oder XPS dämmst. Alles andere ist riskantes Rumgeeiere. Schaust Du die Beschränkung auf die Aussage eines Herstellers im anderen Thread „unser Architekt kümmert sich darum“. Sein dortiges Schweigen zur Enev sagt ne Menge aus.
    Das Problem mit dem Bezug auf § 25 der Enev, der Ausnahmen bei zu hohem Aufwand zulässt, ist der Ermessensspielraum der Behörde. Was passiert, wenn du nach 10 Jahren auf ein neues Grundstück umziehen willst, die dortige Behörde aber die Einhaltung der 0,24 fordert? Da nützt es nix zu sagen, aber auf dem alten Platz durfte ich doch.
    Da hat der Bauherr das Problem und der Hersteller dürfte die Hütte kaum zurücknehmen.
    Aber welcher Kunde würde ein Tiny als Wohngebäude kaufen, wenn ihm das vorher gesagt würde?


    Gruß Udo

  • Kurze Nachfrage: Du meinst 12 cm PUR (Polyuretanschaum) mit WLG 024 (Wärmeleitklasse)?


    Bei XPS bekommst du keine niedrigere Leitklasse als WLG 035 aus meiner Kenntnis.


    Bauämter haben auch einen Punkt, wenn du schon einen deutlich reduzierten EnEV-Nachweis abliefern darfst, in dem die Primärenergie überhaupt nicht auftaucht, dass sie wenigstens die Wärmeleitfähigkeit der Flächen (Niveau vom Bestand!) eingehalten sehen möchten.

  • Die tatsächliche Dämmung geht bei XPS bei etwa 0,3 los. Wobei die zweite Stelle hinterm Komma den Kohl dann auch nicht mehr fett macht.


    Denn in der Praxis erfolgen die Genehmigungen wohl nicht über die 0,24-Werte der Wände, sondern über die weitergehenden Ausnahmen von der Ausnahme für kleine Gebäude.
    Möglich wäre dies entweder über § 25, der von jeglichen Anforderungen befreit, wenn die Erwirtschaftung der Dämmkosten innerhalb einer angemessenen Frist nicht möglich ist. Wenn der Hersteller im Extremfall sagt, seine Hütten fallen nach 5 Jahren eh auseinander, dann greift die Enev nicht.
    Eine andere Ausnahmemöglichkeit wäre Satz 4 der Anlage 3, der die Dämmschichtdicke dann als ausreichend erachtet, wenn aus technischen Gründen eine stärkere Ausführung nicht möglich ist. Dann genügt unabhängig vom U-Wert der gesamten Wand die Verarbeitung von Materialien der Klasse 0,035 bzw. 0,045. Ich kann nicht nachvollziehen, wie die technische Unmöglichkeit einer fachgerechten Dämmung bei einem neu gebauten Tiny begründet wird, aber offensichtlich scheint es zu funktionieren, wie das Beispiel Rheinau zeigt.
    Ob auch langfristig, das wird sich zeigen. Denn ich habe Zweifel, ob sich bei einem auch im Winter in Vollzeit benutzten Tiny mit 8 cm Glaswolle oder gar Naturdämmung selbst bei ausreichender Lüftung Schimmelbildung vermeiden lässt. Und spätestens dann steht auch die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik in Frage.


    Gruß Udo

  • Eine andere Ausnahmemöglichkeit wäre Satz 4 der Anlage 3, der die Dämmschichtdicke dann als ausreichend erachtet, wenn aus technischen Gründen eine stärkere Ausführung nicht möglich ist.

    Diese Ausnahme gilt nur bei Sanierungen von Altbestand, diese Ausnahme ist nicht auf Neubauten anzuwenden, da es bei einem Neubau keine technischen Gründe gibt die eine EnEV konforme Ausführung nicht ermöglicht.


    Außerdem ist selbst ein 20 Jahre altes Tiny House, wenn es auf ein neues Grundstück umzieht automatisch wieder ein Neubau, eine Altbausanierung wäre auch in dem Falle nicht heranzuziehen.



    Rheinau als Beispiel ist ja noch fraglich, bisher gibt es noch keine Bestätigung als was nun die THoW baugenehmigt sind. Dies Aussage als Wohnraum sagt erstmal nichts aus, denn auch ein Wochenendhaus/Ferienhaus hat Wohnraum.

  • meinen recherchen nach, geht bei 10 cm nur xps mit alureflektionsschicht, um auf 0.24 zu kommen.
    leider hat man dann eine sondermülldeponie, die gerne schimmelt.


    mein prognostizierter wandaufbau, besteht aus 100 mm rockwoll und davor z.b. so eine reflektierende lupothermfolie mit 30 mm,
    dies reicht auch noch für die vorhersehbare verschärfung der enev.
    zumindest reicht dies dem architekten, daß er die enev rausschreibt.
    tatsächlich hat das frauenhoferinstitut einen feldversuch durchgeführt und konnte die die daten der folie nicht erreichen.
    zusammen mit der dämmung dahinter, reicht es für solche hütten.
    im baugewerbe zählt diese folie so nicht.

  • tatsächlich hat das frauenhoferinstitut einen feldversuch durchgeführt und konnte die die daten der folie nicht erreichen.
    zusammen mit der dämmung dahinter, reicht es für solche hütten.
    im baugewerbe zählt diese folie so nicht.

    Vergiss die LuPoTherm Folie !


    LPS der Hersteller wurde bereits mehrfach gerichtlich dazu verurteilt, die Werbung mit den "Fantasiewerten" zu unterlassen, da es dafür keinen Wissenschaftlich Nachweis gibt. Aus diesem Grund wurde auch die original Webseite vom Netz genommen.


    LPS hatte sich schon 2014 in ihren Prospekten im Kleingedruckten darüber beschwert, das ihre "supertollen" Dämmwerte NICHT für eine EnEV Berechnung herangezogen werden dürfen.


    Auf der aktuellen Webseite von LPS wird die Folie nur als Dampfsperre bezeichnet, mit einem R-Wert von 1,788 m²*k/W was einem U-Wert von 0,5592 W/m*K enspricht und NICHT wie bisher beworben mit einem U-Wert von 0,1 W/m*K.

  • Ok, also ich fasse mal das gelesene zusammen:


    Wenn ein THoW eine Baugenehmigung braucht, scheitert das i.d.R. an der EnEV-Dämmdicke. Es gibt Hersteller mit Architekten, die das irgendwie klären, physikalisch ist es bei typischen Wandstärken von ~10cm von THoW und seriösen Materialwerten praktisch nicht möglich, die EnEV einzuhalten. Selbst wenn man wollte, wird das THoW zu schwer (>3,5t).


    Klingt irgendwie ziemlich desillusionierend. Für mich scheint es, als bräuchten wir eine Alternative ohne Räder, dafür mit gescheiter Dämmung. Im Moment ist ein Umzug alle paar Jahre ja sowieso illusorisch, weil es gar nicht die Stellplätze gibt. Diese Diskussion muss aber unter einer neuen Rubrik laufen.

  • Genau richtig erfasst, wobei das mit den Herstellern und ihren Architekten bisher lediglich eine Behauptung ist und der tatsächliche Nachweis, wie sie es (wenn überhaupt) bewerkstelligen steht bei allen immer noch aus.


    Desillusionierend ist es für diejenigen, die romantisch verklärt amerikanische THoW mit europäischen THoW gleichsetzen. Dabei könnte der Unterschied kaum größer sein. Ein PKW Tiny in den USA darf bis zu 8,9 t wiegen in der EU max. 3,5 t, die Amerikaner dämmen meist mit PU-Schaum, in Europa dagegen meist mit natürlichen Dämmstoffen und auch die Abmessungen sind ganz andere, in den USA je nach Bundesstaat bis 3,5 m breit, bis 4,25 m hoch, in der EU jedoch nur max. 2,55 m breit und 4 m hoch.


    Desweiteren wird in den Bundesstaaten der USA seit letzem Jahr nach und nach der Appendix Q (ein Baurecht für Tiny Houses) eingeführt und dort ist von Rädern unterm Haus keine Rede mehr. Man kann es machen muss es aber nicht mehr um ein Tiny House zu bauen.


    So ist es bei uns schon immer gewesen, ob Räder oder nicht, es macht baurechtlich keinen Unterschied und ein 3,5 t Tiny ist nun mal etwas für den Campingplatz aber nicht fürs Baugrundstück. Es gibt genug Alternativen um ein mobiles Tiny House zu bauen ohne PKW-Anhänger - siehe TinyHouse on Wheels (THoW) - Welcher Trailer und was ist machbar (Breite, Höhe und Gewicht) und Tiny House ohne Räder und trotzdem mobil - Alternativen zum THoW Trailer

  • falls ich tatsächlich baue, habe ich einen kleinen workaround für den vlemmix tieflader:
    3 meter breit, 7,2 meter lang, 3,53 meter hoch, extrem massiv und stabil.
    geschätztes leergewicht, also ohne jeglichen einbauten, kleiner 3 tonnen, also ladung.
    im ausgebauten zustand ist es halt extrem stabil und wird per kran auf den tiefbettlader gehievt.
    boden und decke sind xps.
    man könnte jetzt die vereinfachte enev erfüllen, in dem man es voll verglast und viele türen einbaut.


    ich muß zugeben ich habe die ganze sache, momentan, nicht so toll auf dem schirm,
    und bin nicht mehr sicher welche hersteller solcher reflexionsfolien welche werte in´s datenblatt schreiben,
    und was ich so gerechnet hatte,
    aber die 0,5 reichen, mit dahinterliegender dämmung dann ab 150 mm dämmstärke.
    hatte mit einem kumpel geredet, der zufällig mein architekt ist, er hatte, nach prüfung, kein problem damit.
    vereinfachte enev!


    grüße,
    werner

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!