Ok,
wenn wir hier schon das Satzungs- (Un)-Wesen beschreiben, dann ergänze ich mal was da ( in meinem Fall) so geregelt wird.
Stellplatzsatzung: (bei mir von 1995)
Einzel-, Doppel-und Reihenhäuser 2 Stellplätze pro WE (auch Einiegerwohnung zählt voll)
Mehrfamilienhäuser 1,75 Stellplätze pro WE (davon 1/3 oberirdisch)
Platz für Fahrräder Motorroller
Gemeinsame Zufahrt für alle Stellplätze Maximalbreite 6 m
Befreiung Ablöse Stellplatz 10.000 DM (!)
Gestaltungssatzung Ortsbild (bei mir von 2008):
Regelt Zaunhöhe max 1,20 Holz oder Metall, Sockel max 20cm
Lebende Einzäunung (Hecke) nur heimische Gewächse.
Bei mir noch nicht, aber hierzu gehören ggf. wohl auch die Verbote von Steinvorgärten dazu.
Gestaltungssatzung Ort (bei mir von 1995) (Komune besteht aus mehreren Orten)
Dächer von Garagen und überdachten Stellplätzen nur Satteldach oder Pultdach, kein Flachdach, Walmdach, Sheddach
Dachneigung Hauptgebäude darf nicht überschritten werden.
Nur kleinschuppige Dacheindeckung zulässig.
Garagen und überdachte Stellplätze müssen 5m Abstand vom öffentlichen Verkehrsraum einhalten.
AbstandsflächenSatzung (bei mir von 2021)
Widerruf der Erleicherungen der neuen Bayrischen Bauordnung
Dazu kommen dann die Regelungen im Bebauungsplan selbst.
Baufenster
Geschoßgkeit
Grundflächen- Geschoßflächenzahl
Mindest-Grundstücksgrößen
Dachform Dachneigung max. Firsthöhe, Firstrichtung
Dacheindeckung Hauptgebäude (z.b. nur Ziegel)
max. Höhe Gebäude-Boden über Geländeniveau
keine Einfriedung von Stellplätzen und Garagenzufahrten (gilt wohl auch für Carports!)
usw.
Dann noch spezielle Regeln für Kamine (Brandstättenverordnung od. Gesetz ??)
Zumindest in Bayern benötigt man 15 m Abstand zu den umliegenden Gebäuden,
oder der Kamin ist 1 m höher als das höchste Fenster der Umgebung.
(Die exakte Regelung habe ich nicht herausgesucht, denn an meinem "Hoffentlich- Stellplatz" habe ich keine Chance auf Kamin)
Gilt alles auch für Tinys, wenn man sie auf "Bauland" aufstellen will. (Campingplätze gelten andere Regeln, jeder Campingplatz gesondert).
Be den vielen einzuhaltenden ortsspezifischen Regeln, ist ein Ortswechsel für Tinys sehr schwierg bis unmöglich.
Dazu kommen ja dann noch die regelmäßigen Verschärfungen der Energiegesetze (EneV, GEG).
Gruß
Georg