Jurte für Yogaunterricht auf Privatgrundstück

  • Hallo zusammen,


    ich bin Yogalehrerin und möchte gerne meine eigene Jurte (7-8 m Durchmesser) in den Garten stellen, neben das Haupthaus.

    In der Jurte werde ich nicht wohnen, sondern diese nur für Yogastunden, also gewerblich, nutzen.


    Brauche ich hierfür in Bayern eine Baugenehmigung?


    Ich danke Euch schonmal,

    liebe Grüße,

    Kiki

  • Guten Morgen Kiki,
    Da das Volumen grob überschlagen über 75 m³ ist: JA.

    Wenn Du knapp unter 7 m bleibst und die Höhe im Mittel auf 2 m begrenzt, dann geht das auch ohne Baugenehmigung.


    Volumen= Radius² x Pi x Höhe <75 m³

    mit Radius = halber Durchmesser, Pi = 3,14, Höhe = Höhe im Mittel

    Alles Außenmaße!


    Gruß

    Stefan

  • Hallo Kiki,
    ist "gewerblich" im umgangssprachlichem Sinne zu verstehen?
    Baurechtlich / gewerblich müsste man Joga Fitnessräumen oder Therapie(praxis)räumen zuordnen.
    Dann hängen unabhängig von der Größe der Jurte solche Sachen wie Brandschutz, Versicherungen, Stellplätze usw. mit dran.
    Meine Empfehlung: solche Objekte lieber privat betreiben. Wenn du soloselbstständig bist, kannst du das ja gut steuern.
    Ansonsten unterstütze ich die Berechnung von Stefan. Der Aufstellbereich der Jurte muss aber im Innenbereich liegen.

    Gruß sigi

  • Hey Stefan und Sigi,


    ich danke euch für die schnelle Antwort.


    Ok ich sehe, da gibt es wirklich so einiges zu beachten...

    Mit gewerblich meinte ich, dass ich mit den Yogastunden ja Geld verdiene.
    Sigi meinst du also, wenn ich die Jurte soloselbsständig nutze (was der plan ist), dass ich dann auch erstmal keine Dinge wie Brandschutz, Stellplätze etc brauche?


    Wenn ich Fragen darf, was heißt "Innenbereich" genau? Die Jurte soll im Garten aufgestellt werden...


    Ich danke euch vielmals =)

  • Innenbereich ist ein Begriff aus dem Baugesetzbuch und bezeichnet ganz grob Flächen innerhalb der Außengrenzen eines bebauten Gebietes.


    Was Sigi meint, ist: Wenn Du als Soloselbstständige Yogastunden anbietest und diese im Sommer in Deiner ungeheizten "Gartenhütte" anbietest, ist das unproblematisch.


    Wenn Du allerdings ein Yogastudio baust, dann steigen die baurechtlichen Anforderungen sehr schnell - auch wenn Du ohne Baugenehmigung bauen darfst.


    Wenn Du heizt, wird es auch etwas schwieriger, aber da gibt es GEG-Fachleute hier ... (GebäudeEnergieGesetz)


    Gruß

    Stefan

  • Genau ...
    So schön das ist mit Yoga in der Jurte (habe ich auch in der Nachbarschaft), so sollte man doch einige Randbedingungen beachten.
    Wenn du Yogastunden gewerblich anbietest, bist du sofort aus dem "Privatvergnügen" raus! Das ist fürs Finanzamt, fürs Bauamt, für die Versicherer usw. einfach eine andere Kategorie. Da wird ggf. auch genauer hingeschaut und geprüft. Als Soloselbstständige hast du zumindest nicht das "Problem" mit Angestellten - du bist also nicht verantwortlich für deren Arbeitsstätten, Arbeitssicherheit usw. (wieder so ein eigenes Feld). Der Innenbereich ist der "im Zusammenhang bebaute Teil einer Ortschaft". Die anderen Flächen sind Außenbereich. Die Abgrenzung ist vor Ort nicht immer klar erkennbar. Auf keinen Fall ist die kommunale Ortsgrenze eine solche Abgrenzung. Es befinden sich auch Außenbereichsflächen innerhalb von Ortschaften. Genauer ist da der Flächennutzungsplan der Gemeinde. Die Flächennutzungspläne (FNP) findest du i.d.R. schnell im Internet, in den Geoportalen der Landesvermessungsämter. Noch genauer sind ggf. Satzungen der Gemeinde (Innenbereichssatzung). Hier sind Grenzen exakt festgesetzt. Man kann sich also schon informieren, wie das Grundstück bzw. Teile des Grundstücks bewertet werden. Momentan übrigens auch interessant wegen der Grundsteuerermittlung. Die Bodenrichtwertekarten spiegeln auch sehr gut wieder, wo Bauland (Innenbereich) ist und wo sonstige Flächen (z.B. Freizeitgärten) beginnen.

    Zurück zur Jurte:
    Wenn diese im Innenbereich steht, maximal 75m3 Bruttorauminhalt hat und von dir nur im Rahmen deiner selbstständigen Tätigkeit genutzt wird, sehe ich kein Problem. Stefan wies noch aufs Heizen hin ... Brandschutz usw. ist ein Thema. Wenn du mit Holz usw. heizt, musst du entsprechende Sicherheitsvorkehrungen einhalten. Der Bezirksschornsteinfeger muss die Feuerstätte abnehmen. Der Abstand zum nächsten Wald muss mindestens 30m betragen. Wenn du die Jurte beheizt, könnte allerdings der Eindruck entstehen, dass du die Jurte länger als 4 Monate im Jahr nutzt. Sollte das der Fall sein, musst du das Gebäudeenergiegesetz einhalten. Dieses schreibt eine Wärmedämmung der Bauteile vor. Das ist sicher nicht in deinem Interesse und wäre auch bautechnisch eine Herausforderung, denn du musst mit ca. 20 cm Dämmstoffstärke rechnen (bei Verwendung von überhaupt in Frage kommenden flexiblen natürlichen Dämmmaterialien). Also solltest du auf eine maximale Nutzung von 4 Monaten im Jahr achten. So viel zur Theorie ...
    An wieviel Tagen im Jahr bietest du Kurse in der Jurte an? ... maximal an 121 Tagen!


    Gruß sigi

    PS: eine kleiner Abstecher in meine Praxiserfahrung mit Waldkindergärten:
    So schön die Zeit im beheizten Tipi im Wald auch war ... es hatte keine Zukunft, weil es einfach nicht genehmigungsfähig war.

  • Hallo, noch eine Anmerkung:
    Ebenfalls ist abzuklären ob die Jurte in einem reinen Wohngebiet, Mischgebiet... stehen soll.
    Und ja es macht auch bei so etwas wie bei einem Yoga-Kurs einen Unterschied. In reinem Wohngebiet könnten sich die Nachbarn an dem höheren Verkehrsaufkommen und Parkplatz bedarf stören.

    Gruss Stefan

  • Hallo zusammen und danke für die ausführlichen Erklärungen!

    Naja der Plan ist schon ganzjährig in der Jurte unterrichten zu können und auch dementsprechend zu heizen und zu dämmen, damit es im Winter auch angenehm ist.


    Ich denke so oder so muss ich erstmal zum Bauamt und sehen was die sagen. Da spielen ja doch so viele Faktoren rein, wie ich jetzt gesehen habe.


    Ich danke euch vielmals und sobald ich mehr weiß schreibe ich nochmal (wird allerdings erst nächstes Jahr, bin gerade im Ausland).


    Liebe Grüße

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