Huhu,
Ich möchte ein tinyhouse bauen und habe hierzu ein paar Fragen, für deren Beantwortung ich auf den kollektiven Erfahrungsschatz setze.
Auf einem Grundstück in Bad Neuenahr Ahrweiler mit einer Gesamtfläche von 4300m², wovon ca. 300m² mit einem Wohnhaus bebaut sind, möchte ich gerne ein winziges Häuslein von max. 3x8m bauen.
Leider sieht der Bebauungsplan genau das Gegenteil vor, im Jahr 2020 wurde dazu eine Anfrage gestellt.
Auszug aus der Antwort der Stadtverwaltung:
Zitat[...]
Wie Sie den Unterlagen entnehmen können, ist die durch Baugrenzen definierte überbaubare Grundstücksfläche auf den bereits bei Aufstellung des Bebauungsplans vorhandene Bestandsgebäude Bleibtgeheim-Straße 99 beschränkt.[...]
Auch die außerhalb des Geltungsbereichs befindlichen Grundstücksabschnitte sowie die weiter nördlich gelegenen Flurstücke 2, 3, 4 und 5* sind einer Wohnbebauung nicht zugänglich. Sie befinden sich weder im Geltungsbereich eines Bebauungsplans noch sind sie dem Bebauungszusammenhang i.S.d. § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zuzuordnen. Vielmehr befinden sie sich im Außenbereich gemäß § 35 BauGB.[...]
Der städtebauliche Planungswille, die außerhalb des Bebauungsplans gelegenen Freiflächen dauerhaft von einer Bebauung freizuhalten, ist bereits dem gültigen Flächennutzungsplan aus dem Jahre 2006 zu entnehmen. Die städtischen Gremien hatten sich bereits im Zuge dieser seinerzeitigen Neuaufstellung des Flächennutzungsplans explizit im Rahmen der Abwägung mit der Frage befasst, ob u.a. die von Ihnen angesprochenen Flächen mittelfristig in die Wohnbauflächenentwicklung der Stadt einbezogen werden sollen oder nicht. Angesichts naturschutzfachlicher, aber auch erschließungstechnischer Rahmenbedingungen wurde auf eine Umwandlung in Wohnbauflächen zugunsten der Ausweisung von Grünflächen / schützenswerten Landschaftselemente verzichtet.
*Das Wohnhaus ist auf dem größten Flurstück 1 (2000m²) und nimmt mit Garage und Einfahrt ca. 400m² ein. Der Rest ist Grünfläche/Garten. Die Flurstücke 2-4 grenzen direkt an und sind brachliegendes Grasland. Ich würde am liebsten im Bereich B-E bauen, das ist aber Außenbereich nach § 35 BauGB, umgeben jedoch von Innenbereich).
Wenn ich es richtig verstehe geht's also hauptsächlich um die Erschließung des Grundstücks und Naturschutz. Sehr löblich von der Stadt!
Meine Fragen ist einfach wie ihr die Chancen einschätzt, dass ich von den Behörden dennoch eine Genehmigung für den Bau eines tinyHouses bekomme. Gibt es neben einer sauberen Planung Dinge mit denen ich meine Chancen erhöhen kann? Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Gedanken dazu
- Naturschutz: bisher liegt das Gelände brach. Ein paar Haselsträucher, ein Walnussbaum, ansonsten nur hohes Gras. Ich werde neben einem Gemüsegarten auch einen Naturgarten mit Teichbiotop anlegen, was die Arten- und Instektenvielfalt auf dem Gelände vervielfacht.
- Erschließung: ich möchte ohnehin autark sein. Strom und Wasser für den Bau kann ich aus dem Wohnhaus beziehen, dann kommt eine PV-Anlage auf's Dach und vom Wasser möchte ich mit einem Wasserkreislaufsystem autark sein. Pflanzenkläranlage falls möglich.
- Ich plane in Zukunft Gemüse und weitere landwirtschaftliche Produkte zu verkaufen. Mit der Anmeldung eines Kleingewerbes im Gemüse Gartenbau (sprich eine Gärtnerei) dürfte zumindest meinem Plan den Bau in den Außenbereich zu setzten nichts im Wege stehen, oder?
Nachtrag: Das Wohnhaus wird von zwei Personen bewohnt. Ich werde das Land bearbeiten. Das autarke tinyhouse zum dauerhaften Wohnen ist ein Projekt das ich mir schon lange wünsche, ich bin aber nicht darauf angewiesen, da ich auch eine Wohnung im Haus anmieten könnte. Das Grünland gehört mir nicht, wird mir aber zur Bearbeitung zur freien Verfügung gestellt. Exklusive Kaufoption obendrauf. Jackpot.
Ich freue mich über und danke für jeden geteilten Gedanken zum Thema.
Beste Grüße aus Rostock
Christoph