Hallo,
bin noch bei Ideenfindung, habe mich aber schon für mindestens eine Wechselbrücke entschieden um die Gewichtsbeschränkung nicht zu haben. Ich habe auch nicht vor so oft damit umzuziehen.
Allerdings versuche ich in unserer Gemeinde an ein leerstehendes Baugrundstück zur Pacht zu kommen. Deswegen möchte ich den Boden nicht mit einer Bodenplatte versiegeln. Ich habe einen Anbieter mit Punktfundamenten gefunden der ohne Beton auskommt.
Wie breit darf denn nun das Häuschen auf der Wechselbrücke sein? Muss die Außenkante der Wand mit der Wechselbrücke abschließen oder darf da ein Überstand sein und wenn ja wieviel darf es denn maximal sein?
Viele Grüße, Linda