Bauantrag für "Ferienhaus"-Tiny zur Eigennutzung, das GEG-Anforderungen nicht erfüllt

  • Werte Foristen,

    wir planen ein 20 m2-Tiny-Haus als Gästehaus/Ferienhaus (nur eigene Nutzung, keine Fremdvermietung) neben unserem Einfamilienhaus.

    Um das Projekt baurechtlich "sauber" zu handhaben, werden wir einen Bauantrag stellen.

    Die Werte der Anlage 7 zum GEG werden von der geplanten Konstruktion nicht eingehalten, so dass wir es ohnehin nicht zum dauerhaften Wohnen deklarieren könnten.

    Gibt es (hier für Land Hessen) die Möglichkeit, für so ein kleines Gebäude mit Ferienhaus-Nutzung einen Bauantrag zu stellen, für den dann z.B. nicht nur der Energiebedarfsausweis entbehrlich ist, sondern auch ggf. weitere Verfahrens- und Dokumentierungs-Erleichterungen greifen?

    Danke für Eure Einschätzung dazu.

    Grüße

    Bernhard

  • Hallo Bernhard,
    aus meiner Erfahrung mit Bauanträgen (auch in Hessen) kann ich dir mitteilen:
    Das GEG trifft nicht zu, wenn ihr das TH weniger als 4 Monate nutzen wollt.
    Es sind also keinerlei Nachweise zum Wärmeschutz notwendig. Dazu solltet ihr gleich mit dem Bauantrag eine entsprechende Erklärung einreichen. Um die Statik kommt ihr aber nicht herum. Der Tragwerksplaner (Statiker) muss bei der Ingenieurkammer Hessen gelistet sein. Ansonsten sind die üblichen Bauvorlagen und Berechnungen notwendig. Vor allem der Lageplan muss qualifiziert sein. Da gehts dann auch um das Hauptgebäude auf dem Grundstück, um Abstandsflächen usw.. Ich empfehle euch, das nicht in Eigenleistung zu machen. Lasst das von einem Architekten oder bauvorlageberechtigten Ingenieur erstellen.

    Gruß sigi

  • Hallo Sigi,

    danke für Deinen fundierten Rat.

    Weißt Du, ob diese 4 Monate rein rechtstheoretisch zB als 120 Kalendertage interpretiert werden, die beliebig verteilt sein können?

    Grüße

    Bernhard

  • Hallo Bernhard,
    ich habe dazu da noch keine Urteile und rechtsverbindliche Erklärungen gelesen. Selbstverständlich ist damit der Zeitraum in der warmen Jahreszeit gemeint, in der nicht geheizt werden muss. Das ist ja auch der eigentliche Hintergrund, nämlich nicht heizen zu müssen. Wenn du die Nutzung über die wärmere Jahreszeiten auf insgesamt 4 Monate verteilst, kann ja wohl niemand etwas dagegen haben.

    Gruß sigi

  • Hallo,

    kann es sein, dass die Baubehörde ein Problem darin sieht, dass es ein „Ferienhaus“ ist und dieses nicht in einem entsprechend ausgewiesenen „Sondergebiet“ errichtet wird während das gleiche Gebäude mit verstärkter Dämmung, das damit zum dauerhaften Wohnen geeignet ist, genehmigt werden würde?

    Grüße

    Bernhard

  • Hallo Bernhard,
    ja das kann sein. Ein "Ferienhaus" unterscheidet sich vom "Wochenendhaus" durch die Art der Nutzer. Ferienhaus=wechselnde Nutzer, Wochenendhaus=gleiche Nutzer in der Regel die Eigentümer oder ein eingeschränkter Nutzerkreis, meist Verwandschaft/Freunde, beide sind in Sondergebieten oder im Innenbereich möglich, in reinen Wohngebieten ist die gewerbliche Nutzung oft nicht gewünscht, in allgemeinen Wohngebieten sind einzelne Ferienhäuser akzeptabel - das ist vom Einzelfall abhängig (Einfügen in die umliegende Bebauung)


    Gruß sigi

  • Hallo Sigi,

    bei uns wird

    das Gebäude als „Wochenendhaus“ genutzt. Danke für die Einordnung.

    Also wäre es baurechtlich zulässig, dass in einem Wohngebiet (das plant ja die Kommune mit dem Ziel, dass dort dauerhaftes Wohnen stattfindet) auch ein Wochenendhaus für „zeitweises“ Wohnen entsteht?

    Im Bauantragsverfahren ist es dann wahrscheinlich dennoch sinnvoll, das Gebäude nicht explizit als Wochenendhaus zu deklarieren.

    Gruß, Bernhard

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