Werte Foristen,
wir planen ein 20 m2-Tiny-Haus als Gästehaus/Ferienhaus (nur eigene Nutzung, keine Fremdvermietung) neben unserem Einfamilienhaus.
Um das Projekt baurechtlich "sauber" zu handhaben, werden wir einen Bauantrag stellen.
Die Werte der Anlage 7 zum GEG werden von der geplanten Konstruktion nicht eingehalten, so dass wir es ohnehin nicht zum dauerhaften Wohnen deklarieren könnten.
Gibt es (hier für Land Hessen) die Möglichkeit, für so ein kleines Gebäude mit Ferienhaus-Nutzung einen Bauantrag zu stellen, für den dann z.B. nicht nur der Energiebedarfsausweis entbehrlich ist, sondern auch ggf. weitere Verfahrens- und Dokumentierungs-Erleichterungen greifen?
Danke für Eure Einschätzung dazu.
Grüße
Bernhard