Hallo ihr lieben,
Ich habe ein paar rechtliche Fragen zum Thema tiny house und Übernachtungsmöglichkeiten.
Wir würden gerne als Weingut auf einem unserer landwirtschaftlichen Flächen (nicht am Haus) 2 autarke Tiny Häuser hinstellen und diese als Ferienvermietung anbieten. Wisst ihr ob das rechtlich so umsetzbar ist oder habt ihr Ideen wie wir für unser Konzept an eine Baugenehmigung kommen?
Ich wünsche eine schöne Weihnachtszeit!