Rechtliche Frage zum Aufstellen eines Tiny-Hauses

  • Hallo in die Runde,

    ich bin ein absoluter Neuling im Thema und habe eine rechtliche Frage in der Hofflung, hier Antworten zu finden. Die Eltern einer Freundin von mir haben ein riesiges Grundstück am Haus (Bayern) und theretisch bestünde die Möglichkeit dort in absehbarer Zeit ein oder zwei Tiny-Häuser oder Minihaus (max. 50 qm) hinzustellen. Welche (bau)rechtlichen Aspekte sind dabei zu beachten?

    Was ist sozusagen Pflicht und was Kür? :)

    Herzlichen Dank schon mal für eure Rückmeldungen.

    Grüße

    Lisa

  • Morgen Lisa,

    ich bin beschäftige mich selbst erst seit 2 Wochen mit dem Thema, was ich bisher herausgefunden habe:

    - Das Grundstück muss innerorts liegen (sonst Nutzungsänderung notwendig, das ist vmtl. schwer)


    A) Ihr wollt nur bis zu 4 Monate im Jahr darin auf dem Grundstück wohnen und baut bis 75m³ Gebäudehülle (ohne Anhängervolumen?)
    - Ihr müsst dem Bauamt nur anzeigen, dass ihr das Gebäude hinstellt, aber nichts nachweisen (Wärmeschutz, etc.)
    - Ihr müsst trotzdem auf Standsicherheit, Brandschutz, etc. achten (falls euch jemand anschwatzt & die Bauaufsicht vor der Tür steht)
    - Ihr braucht keine 20cm+ Dämmung (EnEV, GEG 2023, ...)
    - Schornsteinfeger bzgl. Holzofen müsst ihr immer einbeziehen (Abstände Brandschutz, Höhe des Kamins, Lüftung ggf. anpassen)
    (Nachtrag)- ggf. ist auch hier ein Hausanschluss notwendig - zumindest für Abwasser (Urin und Spühle aufgrund des Fettgehalts)

    B) Ihr wollt dauerhaft darin wohnen
    - Alles einhalten wie beim Einfamilienhaus (Bauantrag?, Abstände, Hausanschluss, Dämmung, etc.)
    - Prüfen, ob Anhand von Abstandsregeln + erlaubte Baudichte wirklich so viele Häuser auf dem Grundstück stehen dürfen.

    (Nachtrag) - prüfen, ob ihr laut Baudichte / Abstandsregeln so viele Häuser auf ein Grundstück stellen dürft

    Achtung, das ist aber nur mein aktuelles Halbwissen, es folgen bestimmt noch fundiertere Antworten von den lieben Menschen hier im Forum.

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  • Es ist weiters zu beachten:

    - wenn in einem Baugebiet / Innerorts: Gibt es einen B-Plan oder wird nach §34 BGB abgewogen

    - die verschiedenen LBO's der Länder sind teils unterschiedlich, was Volumen und Größe betrifft und auch was verfahrensfreie Bauten betrifft (z.B. für Abstellraum, Schuppen, ...)

    - im Außenbereich ist es meist unmöglich, eine Genehmigung zu bekommen, selbst wenn es auf dem Grundstück eines bestehenden Hofes ist

  • Hallo Leute,
    bitte erst einmal hier nachschauen:

    Tiny Houses und das deutsche Baurecht - Legal wohnen im Tiny House
    und ja in Bayern und Sachsen sind TH bis 75m3 Bruttorauminhalt verfahrensfrei. Das bedeutet, dass ihr es auch nicht anzeigen müsst. Allerdings gilt die Verpflichtung, dass alle öffentlich rechtlichen Vorschriften trotzdem beachtet werden müssen. Verantwortlich ist wie immer der Bauherr. Was sind nun öffentlich rechtliche Vorschriften? Das wären z.B. Bebauungspläne, wenn das TH in einem B-Plan-Gebiet stehen soll. Für B-Pläne gibt es Festsetzungen - die müssen eingehalten werden. Wenn ihr im unbeplanten Innenbereich steht, muss sich das TH in die umliegende Bebauung einfügen. Dafür gibt es ebenfalls Regeln z.B. bzgl. des Maßes der baulichen Nutzung des Baugrundstückes (Beispiel: in der Nachbarschaft stehen Einfamilienhäuser mit je einer Wohnung und maximal einer Einliegerwohnung, könnte man dann in der Nachbarschaft auf gleichgroßem Grundstück 3 - 5 TH aufstellen? ...). Im Außenbereich darf prinzipiell nicht gebaut werden. Es gibt nur wenige Ausnahmen, dann aber nur mit Bauantrag.

    Gruß sigi


    PS: schaut auch mal bei INDIVIVA https://indiviva.de/tiny_house_baugenehmigung/ vorbei!

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