Hallo zusammen,
immer wieder lese ich: Wenn man das TH als Ladung deklarieren will, dann muss man es so am Trailer befestigen, dass es händisch lösbar ist, z. B. durch U-Bügel, die mit Flügelmuttern fixiert sind. Wer kann mir sagen, aus welchem Gesetz sich die händische Lösbarkeit ableitet? Ich habe die einschlägigen Paragrafen durchgesehen (https://www.ladungssicherung-ev.de/rechtsgrundlagen.htm), konnte dazu aber nichts finden.
Der Hintergrund meiner Frage ist: Ich will mein TH ebenfalls als Ladung deklarieren und würde gerne selbstsichernde Muttern (keine Flügelmuttern) verwenden. Diese sind aber nicht per Hand lösbar.
Viele Grüße Oliver