Hallo zusammen,
ich weiß ich versuche schon wieder irgendwelche Schlupflöcher ausfindig zu machen, aber ich möchte für unseren Traum nunmal nichts unversucht lassen. Der gute Dietmar hat hier ja schon mit dem Mythos aufgeräumt. Dennoch hätte ich gerne mal eure Meinung zu folgendem Umstand:
Wir haben eine nette Dame mit zu großem Garten gefunden. Der Garten ist durch das anliegende Haus teilerschlossen (Abwasser, aber kein Wasser / Strom).
Auf dem identischen Nachbargarten steht ein Geräteschuppen aus Stein, mit Fundament, der vom Bauamt auch genehmigt wurde.
Bei der Bauberatung wurde uns vom Bauamt abgeraten dort mit einem TinyHouse zu wohnen aufgrund folgender Probleme:
- Für einen dauerhaften Wohnsitz ist der Abstand zum Nachbargrundstück zu klein
- Es müssten alle fehlenden Anschlüsse verlegt werden
- Es gibt keine angeschlossene Straße für Feuerwehr /Notarzt. Hier gibt es zwar ein Wegerecht über einen Parkplatz des Nachbarn, aber dieser müsste im Fall eines TinyHouses dann sicherstellen, dass darauf nicht mehr geparkt wird.
Soweit sogut.
Was, jetzt aber, wenn das Tiny House als Art Gartenlaube / Schuppen mit Übernachtungsmöglichkeit deklariert wird?
Die Dame des Hauses könnte uns einen Mietvertrag für ungenutzte Räumlichkeiten im "richtigen" Haus ausstellen. Dies wäre "offiziell" dann der Ort an dem wir uns hauptsächlich aufhalten.
Somit wäre das TinyHouse nur "ab und zu" benutzt, als würde ich im eigenen Garten campen. Ich vermute jetzt mal nicht, dass sich die Herren der Bauaufsicht ein Jahr gegenüber stellen und zählen, wieviele Tage im Jahr wir wo gewohnt haben.
Nach unserem Verständnis würde somit das "dauerhafte Wohnen" wegfallen und damit auch die Problematik wie ein "normales" Haus behandelt zu werden. Würde sich dadurch eurer Meinung nach die Situation ändern?