Hallo,
ich habe eine Bauvoranfrage für ein Tiny-House gesellt. Mein Grundstück liegt in einem Dorf in Schleswig-Holstein (baurechtlich kein Außenbereich). Einen Bebauungsplan gibt es nicht, so dass § 34 gilt. Das Haus muss sich also einfügen. Von den Bauabstandsflächen passt das Tiny-House auf das Grundstück. Ich will das Tiny-House in den hinteren Teil des Grundstücks (hinter einem Einfamilienhaus) aufstellen. Auf meine Bauvoranfrage habe ich derzeit eine negative telefonische Auskunft erhalten. Danach fügt sich das Tiny-House nicht ein, da derartig schmale Häuser nicht ortsüblich sind. Ich kann die Bauvoranfrage jetzt zurück nehmen oder mir die Ablehnung schriftlich geben lassen. Gibt es Erfahrungen, wie ich weiter vorgehen kann? Kann ich gegen die Ablehnung Widerspruch einlegen oder müsste ich klagen und wie sind die Erfolgsaussichten? Die Regelung in §34 ist aus meiner Sicht sehr stark auslegbar.