Hello,
ich wohne in Nds. und nach §43 I 2 NBauO bleiben Raumteile mit einer lichten Höhe bis 1,50 m außer Betracht.
Meine Frage ist nun, ob in Nds. Räume, die vollständig unter 150cm sind, überhaupt als Wohnraum gelten...? Oder übersehe ich da irgendwas in der Rechtsgrundlage?
Gruß,
Shuffner
ich wohne in Nds. und nach §43 I 2 NBauO bleiben Raumteile mit einer lichten Höhe bis 1,50 m außer Betracht.
Meine Frage ist nun, ob in Nds. Räume, die vollständig unter 150cm sind, überhaupt als Wohnraum gelten...? Oder übersehe ich da irgendwas in der Rechtsgrundlage?
Gruß,
Shuffner