Hallo Zusammen, nach langem stillen Mitlesen nun unser 1. Beitrag!
(Unsere Kurzvorstellung findet ihr in der Grußbox. Wir sind gerade am Planen unser DoppelTH und wollen bis Ende 2021 zu 4.t darin einziehen.)
Die Beiträge unter der Rubrik Rechtliches haben wir alle durchgelesen, aber nichts konkretes gefunden, daher ein neuer Thread!
Nochmal ein riesiges Danke an DietmarS und sigi und viele andere für eure wertvollen Beiträge.
Unsere Frage ist: Wie groß darf ein Tiny-House maximal sein?
Hintergrund: Wir wollen ein Doppel-TinyHouse aus 2 THs mit 8m x 3m (Breite) x 4m (Höhe) bauen. Das wären somit 2 x 24m² = 48 m² Grundfläche.
Da wir ganzjährig dort wohnen, wollen und müssen wir die ENEV-->GEG erfüllen, wollen aber unter 50m² Nutzfläche bleiben um die Vorzüge eines "kleinen Gebäudes" (GEG2020, $104) genießen zu können. Somit würden wir gerne wissen, was das maximal größtmögliche "kleine Gebäude" ist. (Das ist ein lustiger Satz )
1. Gedanke: Grundfläche 48m² kleines als Nutzfläche 50m²:
Wenn man von der reinen Grundfläche ausgeht und direkt mit der Nutzfläche vergleicht, so wäre man darunter.
Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass man ein 10 stöckiges Gebäude mit 7x7=49m² Grundfläche baut und das dann noch als kleines Gebäude zählt.
Somit ist diese simple Annahme offensichtlich falsch.
2. Gedanke: Berechnung der Nutzfläche:
Ausschlaggebend ist hier ja die Nutzfläche. Also ist die Frage, wie diese berechnet wird.
Laut ENEV wurde die Nutzfläche nach Din 277 berechnet. Da das allerdings unterschiedlich ausgelegt werden kann, sind Überschlagsrechnungen gängig.
--> siehe hier: http://wiki.energie-m.de/Geb%C3%A4udenutzfl%C3%A4che
Dort findet man die Berechnungsformel: Gebäude-Nutzfläche An = beheiztes Volumen (Ve) * 0,32 / m ---> An = Ve * 0,32/m
Würde bei uns bedeuten: Ve = 2 x 8m x 3m x 3.75m (durchschnittliche Höhe) = 180m³
Gesamte Nutzfläche: An = 192m³ * 0,32 / m = 57,6m²
Auch mit der anderen angegebenen Formel kommen wir auf einen ähnlichen Wert (wenn man die beiden Lofts als Geschoss zählen würde...)
--> Nach dieser Berechnung müssten wir uns also verkleinern.
3. Gedanke:
Im Netz findet man zur Nutzfläche noch andere Aussagen, wie z.B.
- "So wird die Gebäudenutzfläche ermittelt:
Bei Ein- und Zweifamilienhäusern mit beheiztem Keller wird die Wohnfläche mit dem Faktor 1,35 multipliziert
Bei allen sonstigen Häusern durch die Multiplikation der Wohnfläche mit dem Faktor 1,2"
(https://www.energieausweis-onl…nter-gebaeudenutzflaeche/)
- Im neuen GEG wird das nicht mehr nach Din 277 berechnet, sondern nach DIN V 18599:2016-10
Leider habe ich im Netz hierzu keine weiteren Informationen bzw. Berechnungsformeln finden können
--> Nun also unsere Frage: Wie berechnet man die Nutzfläche von einem TinyHouse? Hier muss wohl jemand mit tiefergehendem KnowHow ran
Um Forums-typische Antworten vorwegzunehmen
- Ja, wir sind ein bisschen experimentierfreudig und wollen mit 2 Kiddies in ein Doppel-TinyHouse ziehen
- Beide THs müssen mit einem Schwertransport/Großraumtransport an Ort und Stelle (nicht weit von Werkstatt) entfernt bewegt werden
- Wir haben jemand, der die THs für uns baut. Wegen der Baugenehmigung ist er auch mit einem Architekten in Kontakt. Trotzdem wollen wir hier nochmal nach eurer Meinung fragen
- Beide TinyHäuser werden in der Mitte mit Übergang sein und dort gekoppelt. Dämmung wird hier besonders überarbeitet...
- Im Anhang nochmal unser Grundriss für Interessierte