Hallo VisuDirk,
Finde ich eine coole Lösung. Bekommt man dafür denn eine Baugenehmigung?
Liebe Grüße,
Harry
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Neues Benutzerkonto erstellenHallo VisuDirk,
Finde ich eine coole Lösung. Bekommt man dafür denn eine Baugenehmigung?
Liebe Grüße,
Harry
Hallo Ihr Zwei,
auf Campingplätzen darf man in einigen Bundesländern auch gemeldet und dauerhaft wohnen, so ist das bei mir der fall in Schönau BW.
Nicht jeder Campingplatz will Tinys haben, oder dauerhafte Gäste, aber hier geht das.
Ich habe das Tiny auf dem Trailer gelassen, dann ist keine Baugenehmigung erforderlich.
VG
Björn
Hallo Dirk,
nur mal so: Leichtbauweise bedeutet nicht „Balsaholz“ und „Popcorn“ und hat durchaus ihre Vorteile.
Viele Grüße
Susanne
Hallo ???,
der Vorteil liegt für mich ganz klar in der relativ unkomplizierten Bewegungsmöglichkeit.
Ich hätte mein Tiny auf meinen jetzigen Stellplatz nicht ohne Kran gestellt bekommen.
So wurde mein Tiny vom Bauern mit dem Traktor den Berg hochgeschoben.
Auch weil ich jetzt schon weiß, dass ich noch ein-, zweimal in meinem Leben umziehen will, war der Trailer für mich wichtig.
Wenn ich umziehe, kann das Tiny ohne Schwertransport fahren, und ich brauche lediglich einen Begleitwagen für Tisch und Stühle und Geschirr und Bücher, das wars.
Ich hab in meinem Haus fast nur festverbaute stabile Möbel mit viel Eiche, auch der Boden ist aus Eiche.
Die Holz- und Naturfaserwönde und -Dömmung machen ein phantastisches Raumklima - was ich mur bei einem Stahlcontainet schwer vorstellen kann.
Mit einem wohnwagenähnlichen Haus habe ich auch mehr Stellplatzauswahl. Ich hab mich da auf Campingplätze verlegt, denn mit so Sachen wie Bauanträgen will ich mich nicht rumschlagen. Das macht die Idee von Tinys für mich kaputt.
Mich hat die Wortwahl - Balsarholz und Popcorn - gestört, die ich als sehr abwertend empfinde.
Nach einem Jahr inklusive kaltem Winter im meinem Haus bin ich sehr zufrieden.
Vielleicht hab ich auch einfach einen guten Tiny-House-Bauer erwischt 🙂.
Aber: jedem das Seine 😉
Viele Grüße
Susanne
Hallo VisuDirk und bjoern matzken,
Tiny-Houses, egal ob auf Trailer oder Wechselbrücke, sind in den meisten Bundesländern genehmigungspflichtig.
Bitte mal hier nachlesen: https://indiviva.de/ebook-bauantrag-fuers-tiny-house/
oder hier: Tiny Houses und das deutsche Baurecht - Legal wohnen im Tiny House
Es gibt ein paar Besonderheiten, was die Verfahren betrifft. In Bayern und Sachsen sind z.B. die TH bis 75 m³ Bruttorauminhalt verfahrensfrei. Das bedeutet aber auch, dass der Bauherr Wärmeschutz gem. GEG, Statik, Schallschutz usw. in Eigenverantwortung einhält. Auch die Platzierung des TH auf dem Grundstück muss so erfolgen, dass es genehmigungsfähig wäre. Kurz gesagt: es müssen alle öffentlich rechtlichen Vorschriften eingehalten sein - vor allem die jeweilige Landesbauordnung, in welcher z.B. die Abstandsflächen geregelt sind.
Gruß sigi
VisuDirk hat man bei einer stahl wechselbrücke noch oben platz für pv module oder ist die max. Höhe von 4m beim transport dann schon überschritten?
Ich wollte ja gern auf ne wechselbrücke in pritzschenausführung bauen, aber das angebot ist sehr gering. Container gibt es sehr viele.
Habe mir gester 4 angeschaut. Ortsnah.
Die dachdämmung müsste ja beim blech dann innen sein.
Bzgl. Diffusions ist das ja dann faldch herum. Das dichte blech müsste innen sein und bach außrn offen.
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