Baugenehmigung nach §34 Nachbarschaftsbebauung

  • Liebe Tiny Haus Freunde

    ich möchte in Niedersachsen (Bauamt Heidekreis) ein Tiny Haus ca 22qm auf ein Baugrundstück stellen, dass ich kaufen möchte. Dieses ist erschlossen und liegt an der äußersten Straße eines Dorfes. für das Grundstück gibt es keinen Bebauungsplan, so dass nach §34 gebaut werden muss. Das Bauamt hat nun die Bauvoranfrage für das Tiny Haus abgelehnt mit der Begründung, dass die Nachbarhäuser alles Einfamilienhäuser sind und ein Tiny Haus nur Eingeschossig ist und im Vgl. zu den Nachbarhäusern zu klein ist.

    Hat jemand Erfahrungen mit den Bauämtern, die sich so quer stellen? hat jemand Argumente die man dagegen halten kann?

    ich wäre euch sehr dankbar

    Lg hannah

  • Servus ,

    Hast du die Bauvoranfrage mit einem Architekten geplant? Ist das Tiny auf Rädern oder fest verbaut?

    VG Sabine

  • Hallo Hannah,
    ich habe Erfahrungen mit Bauämtern "die sich quer stellen". Bei dir geht es ums Einfügen in die umliegende Bebauung - das ist ein Thema mit vielen "Stellschrauben". Es kann sehr hilfreich sein, die umliegende Bebauung erst ein mal richtig zu prüfen - je uneinheitlicher, bunter, chaotischer, extravaganter, geschmackloser .... diese ist - desto besser! Klingt doch logisch - oder?
    Wenn du fragen hast, gern per PN!

    Gruß sigi

  • Ja das Tiny Haus ist auf Rädern, das Bauamt hat Sorge ein Exempel zu statuieren und weitere Anfragen für Tiny Häuser dann folgen.

    Das Hauptargument ist die Größe des Hauses.

    Um das Grundstück stehen hauptsächlich typisch norddeutsche Klinkerhäuser , alles große familienhäuser (1,5-2 Geschosse) aber ich werde da heute nochmal schauen gehen ob es da nicht auch abweichende Bauten gibt

    Sigi ich melde mich

    Lg hannah

  • Schon sonderbar, wie groß der Ermessensspielraum ist ... mir wurde zu einem kleinen Häuschen gesagt - je kleiner es ist, desto eher wird es nach §34 genehmigt. Es muss hier - ein Landkreis in Ba-Wü - also nicht gleich wie die Umgebung ausschauen, sondern sich bescheiden einfügen ...

  • ja anfangs als ich mit der Baubehörte telefoniert habe, war eher die sorge, dass ein zu großes Haus auf dem Grundstück stehen könnte.

    es ist offensichtlich dass die Baubehörde nach Gründen sucht, das Tiny Haus abzulehnen

  • Bei uns wurde ein Tiny auf Rädern abgelehnt, ein Tiny auf Punktfundament wurde genehmigt ;)

    VG Sabine

  • Ja - das ist immer sehr individuell und hängt leider auch von der subjektiven Wahrnehmung des Bearbeiters bei der Baubehörde ab.
    Das "Einfügen in die umliegende Bebauung" wurde bisher in den meisten Fällen bezüglich zu großer Häuser bewertet. Bei Tiny-Houses ist es umgekehrt. Bezüglich bestimmter Parameter gibt es allerdings auch harte Fakten: Anzahl der Geschosse, Firsthöhe, Traufhöhe - das sind (meßbare!) Werte, wenn die sehr stark abweichen, könnte man argumentieren, dass sich das Bauvorhaben nicht einfügt.

    Gruß sigi

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