Hallihallo,
ich wende mich heute an euch wegen folgenden Sachverhalts:
Unser Rohbau (ohne Räder) soll nun von der Tischlerei auf ein privates Grundstück in Baden-Württemberg transportiert werden. Auf diesem Grundstück wird ausschließlich der Innenausbau vorgenommen, es wird weder drin übernachtet noch sonst irgendwie gewohnt. Nun hat der Eigentümer bedenken, dass er Schwierigkeiten bekommt. Ich bin der Auffassung, dass man das Häuschen ohne Probleme auf jedem privaten Grundstück aufstellen kann, wo man will (naja, sicherlich ist die Höhe nicht ganz egal). Da es keine Räder hat, greift der Tatbestand des "Parkens" nicht. Deswegen bin ich jetzt auf der Suche nach einer juristischen Grundlage, um den Eigentümer zu beruhigen. Anschließend möchte ich die zuständige Baubehörde "zur Sicherheit" informieren, falls sich später ein wachsamer Nachbar beschwert. Für den Eigentümer soll das ganze maximal unkompliziert sein. Wer weiß was?
Bin über jeden Hinweis dankbar, vor allem über genaue Gesetzes-Zitate.
Herzliche Grüße
Terese