Bevor ich mich an die eigentliche Planung zum Umbau meines Bauwagens mache sind mir noch ein paar grundsätzliche Fragen eingefallen die ich mir noch beantworten sollte um zu klären ob ich das alles überhaupt so machen kann.
Falls der Wagen noch mal bewegt werden soll will ich ihn so planen das dies auch möglich ist. Erst mal steht er auf einem Grundstück wo er auch bleiben kann. Aber man weiß ja nie…
Da der Boden des Hängers erst bei ca. 110 cm anfängt wäre es nötig den Aufbau so zu gestalten das ich auf ca. 360 cm Höhe komme. Damit kann der Wagen aber nur noch auf eigener Achse transportiert werden.
Es handelt sich um einen Packwagen eines Schaustellerbetriebes, angeblich als Schnellläufer bis 90 km/h. Dazu finde ich aber im Brief keine Angaben. Er hat nur eine Einleitungsbremse. Die Erstzulassung war Dez.1976 und die Ausserbetriebsetzung im Okt.2020.Er hat ein zulässgies Gesamtgewicht von 9000 KG.
Muss ich die Einleitungsbremse umbauen auf eine Zweileitungsbremse oder darf ich dann nur noch mit 25km/h gezogen werden?
Wenn ich den Aufbau ändere verliert der Hänger seine Zulassung. Dann muss diese neu beantragt werden, richtig? Lohnt sich das?
Ich würde den Wagen gerne als Aufenthaltsraum mit Toilette und Teeküche nutzten. Von außen soll er so gestaltet werden, dass er als „Fotolocation“ durchgeht. Er soll einen typischen „Zirkuswagen Look“ bekommen und bunt lackiert werden.
Ich will ihn zwar Dämmen aber nicht so wie es die Bauordnung vorschreiben würde sondern lediglich mit ca. 6 cm Dämmung an Boden und Wänden und ca. 12 cm auf dem Dach damit man es im Sommer gut aushalten kann im Wagen.
Der Standort ist eine Gärtnerei bei Hamburg die jetzt zum Teil noch als Gärtnerei und zum Teil als Fotolocation genutzt wird. Er steht auf Privatgrund.
Da es dort weder Kanal noch Trinkwasser gibt will ich ihn mit einer Trockentrenntoilette ausstatten und mit einem Frischwasser- und einem Grauwassertank.
Die Nutzung beschränkt sich wohl nur auf die warmen Monate so dass keine Heizung geplant ist.
Kann ich ihn dort stehen lassen oder brauche ich eine Baugenehmigung? Der Grundstücksbesitzer möchte gerne das ich dort bleibe und den Wagen da ausbaue und im Anschluss auch stehen lasse. Es ist zwar kein Bauland aber links und rechts von uns wurde auch gerade neu gebaut und die ehemaligen Schuppen sind teilweise dauerhaft bewohnt.
Ich habe mich zwar schon gründlich durchs Forum gelesen aber konnte mir nicht alle Fragen selbst beantworten. Deshalb freue ich mich über Ratschläge und Anregungen
Herzlichen Gruß
Tom