Liebe Tiny House Enthusiaten,
ich habe ein Grundstück gefunden, auf dem ich ein Tiny House in zweiter Reihe hinter ein Bestandshaus bauen kann.
Leider ist mit dem Haupthaus bereits die GFZ ausgeschöpft. Das Bauamt ist dem Projekt allerdings sehr aufgeschlossen, da ich neben Dachbegründung, Photovoltaik auch Regenwasserretention ins Bauprojekt integrieren werde (Maßnahmen habe ich aus der Nachverdichtungsrichtlinie der Stadt entnommen).
Einer Ausnahme vom geltenden Bebauungsplan nach §31 BauGB würde das Bauamt zustimmen, wenn sie damit bestimmte soziale und ökologische Auflagen verbinden könnten. Allerdings sagte das Bauamt mir, dass dies rechtlich nicht möglich sei und sie daher dem Bauprojekt nicht zustimmen können.
Daher meine Frage an Euch. Habt ihr einen ähnlichen Fall bereits gehabt und eine Idee wie rechtlich das Bauamt sicherstellen kann, dass die Ausnahme von der GFZ nur aufgrund der sozialen und ökologischen Auflagen erfolgt ist? Das Bauamt befürchtet, dass die Nachbarn ohne Auflagen auch in zweiter Reihe Häuser bauen, allerdings nicht sozial und ökologisch...
Über Eure Antwort würde ich mich sehr freuen.
Viele Grüße
Klaus