Wie strebt ihr an eure TH rechtlich einordnen zu lassen?
Soweit ich das verstanden habe, sollte man sie "abnehmbar" auf den Anhänger bauen, so dass sie als Ladung und nicht als Wohnwagen gelten.
Aber muss man das so machen? Was sind die entsprechenden Folgen, wenn man ganzjährig darin wohnen will und zwecks dessen ein Grundstück sucht?
Warum kann man sie nicht einfach als Wohnwagen / Wohnanhänger klassifizieren lassen? Das ist doch im Prinzip nicht verboten darin ganzjährig zu wohnen, insofern man ein entsprechendes Grundstück findet und laut der StVO sehe ich nichts was dagegen spricht, außer dass man Führerscheinklasse BE braucht (bräuchte man ja aber in den meisten Fällen eh)?
Wie ist das z.B. bei Schäfer- und Zirkuswagen, die ja schon etwas länger als Wohnobjekte verwendet werden und im Prinzip ja auch nicht anders als ein TH sind?
Irgendwelche Gedanken oder Erfahrungswerte eurerseits?