Ekodama Tinyhouse mit Strohdämmung ohne Baugenehmigung

  • Ich werd verrückt. Ich hab hier mein Traumhaus gefunden. In Polen hergestellt, leider steht bei jedem Haus dabei "ohne Baugenehmigung". Die Häuser sind mit Stroh gedämmt (gut zu sehen auf deren Instagram:

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    . Denkt ihr, das hat irgend eine Chance in Deutschland gebaut werden zu dürfen? Ich suche speziell schon nach einem Grundstück mit Bebauungsplan.

    Hier der Link zum Haus. https://www.ekodama.pl/en/proj…5m2-ecological-mini-houseEdit: Ich habe hier noch ein PDF auf Deutsch gefunden: https://www.biodomek.pl/_files…94fa3a966b1786eccdccc.pdf

    Liebe Grüße,
    Harry

  • Morgen,
    ohne Baugenehmigung heißt ja nicht daß das zwangsläufig Haus nicht genehmigungsfähig ist.
    Ob es von der Form/ Höhe/ Geschosszahl / Flächenzahl gebaut werden darf ist abhängig vom Bebauungsplan, also Standortbedingt.
    Die restlichen Dinge wie Statik, Dämmung... kann ich auf der PDF bzw. Homepage (auf den ersten Blick) nicht erkennen..
    Bei offer --> Technnologie schreiben sie eine U-wert von 0,15-0,19 [W / M² * K). Weis eigentlich ausreichend sein müsste :)

    Von da her einfach mal nachfragen, zumal sie ja auf offer --> scope of services "obtaining an outline planning and a planning permission," schreiben"

    Würde mich auf jeden fall auch sehr interessieren was da rauskommt.
    Wenn ich freisehend bauen wollte, würde mich das Konzept auch sehr interessieren.


    Gruss Stefan

  • Hallo Harry,
    ein sehr gutes Konzept.
    Selbstverständlich muss das mal nachgerechnet werden und ein bisschen für den deutschen Markt angepasst werden ... aber das ist machbar!


    Gruß sigi

  • Sehe ich wie Sigi und Stefan.

    Ist bestimmt machbar. Das Konzept finde ich auch richtig gut :thumbup:

    Wenns steht komm ich vorbei ;)

    VG Sabine

  • Hallo zusammen,

    Lieben Dank für die Antworten. Ich brauche denke ich noch etwa ein Jahr bis ich das Grundstück habe. Dann würde ich es mal angehen und zurück melden, falls es etwas wird :)

    Viele Grüße,

    Harry

  • Ich würd an Deiner Stelle nicht nach einen Grundstück im Bereich eines B-Plans suchen - wenn Dein Häuschen da nicht passt oder zu viele Befreiungen vom B-Plan bräuchte, kannst die Sache vergessen, je nach Baubehörde.


    Besser eines in einem bestehenden Baugebiet und dann nach §34 Genehmigung einreichen.

  • Das stimmt. Wir hatten auch Glück ein Grundstück in einem alten gewachsenen Bestand zu finden. Nach §34 wars recht leicht mit der Baugenehmigung.

  • Hallo,

    wenn es kein Bebauungsplan gibt, gilt in der Regel eine "Ortsübliche Bebauung".
    als Beispiel: Wenn in der Nähe kein Flachdachbau gibt, wird es schwer ein Flachdachbau genehmigt zu bekommen.
    Mir ist ein Baugebiet bekannt, dort sieht ein Haus aus , wie das andere. Obwohl der Bebauungsplan alle Dachformen, sogar Flachdach zulässt. Dort wäre ein Flachdachbau kein Problem.

    Ich denke aber Aktuell ist es wohl eher ein Problem, einen Platz zu bekommen, als das man noch die Parameter "mit oder ohne Bebauungsplan" ganz oben anstellt.
    Von daher: Wenn ein Platz in in Frage kommt: Den Bebauungsplan von jemanden prüfen lassen ob ein Haus wie gewünscht Genehmigung fahrig ist.
    Bei Ortsüblicher Bebauung eine Bauvoranfrage stellen. Falls beides nicht mit dem gewünschten Ergebnis ist, kann man immer noch nachfragen, nachbessern....
    gruss Stefan

  • Hallo,

    Mein Plan war, das Grundstück vorab ohne Finanzierung zu kaufen - also über ein paar Jahre anzusparen, damit ich mich dann in Ruhe nach dem passenden Haus umsehen kann. Da würde zumindest der Bebauungsplan helfen und die Richtung vorgeben. Ich dachte es sei sehr schwierig ein "Tiny House" oder Modulhaus in der §34 Nachbarschaftsbebauung unterzubringen. Zumal die alten Häuser ja meist einen anderen "Baustil" haben. Wahrscheinlich denke ich aber auch zu kompliziert.

    Liebe Grüße,
    Harry

  • Das kommt ganz auf das jeweilige Bauamt an ....

    Ich wollte mal ein kleines Häuschen mit ca. 50m² inmitten von 2- bis 3-geschossigen Landwirtschaftlichen Gebäuden in einem Dorf planen und dachte, das LRA hätte ein Problem mit 1-geschossiger Bauweise, mit Flachdächern oder anderen Dachneigungen. Wäre alles kein Problem gewesen.


    Dachform ist bei §34-Bewertung kein Kriterium - zumindest teile in den Landkreisen hier in der Gegend.

  • Dankeschön. Gibt es irgendwo eine transparente Aufstellung, was genau unter §34 zu beachten ist? Es geht vermutlich um das Optische?

  • Frag beim Landratsamt / Bauamt nach. Das kann sich von LK zu LK unterscheiden ...

    Gestaltung wird eher nicht oder kaum beurteilt.

  • Es geht nicht nur um die Optik. Art und Maß der baulichen Nutzung des Grundstücks werden auch geprüft.

    Gruß sigi

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