Hallo in die Runde,
ich möchte das Thema "TH als Ladung definieren oder nicht" noch einmal aufgreifen und diskutieren, da ich die Tage bei einer Bekannte war, die Sachverständige für Ladungssicherheit ist.
TH als "Wohnwagen" zulassen - Änderung von Anhänger zum Wohnwagen in den Papieren durch TÜV/DEKRA
Wenn ich ein TH auf einen Anhänger aufbaue um anschließend die Typänderung von Anhänger zu Wohnwagen durch den TÜV/DEKRA machen zu lassen, bedarf es die Beachtung vieler Vorschriften:
- Richtlinie 2007/48/EU - Richtlinie für die Zulassung von Fahrzeugen aller Art im Straßenverkehr
- StVZO - Straßenverkehrszulassungsordnung
- div. DIN und ISO Normen auf die durch o.g. Punkte Bezug genommen wird
- Und, einen TÜV/DEKRA Prüfer, der das "Ding" auch abnehmen will und kann und wird
Alles in allem ein sehr beschwerlicher Weg, da nicht zwingend immer alles klar geregelt oder dokumentiert ist, was genau zu beachten ist.
TH als Ladung definieren
Wenn ich ein TH als Ladung definiere, so sind die Anfordungen für den Ottonormalverbraucher - nach meiner heutigen Kenntnis und Auskunft - um ein vielfaches einfacher.
Letztendlich muss ich die Ladung dahin gehend sichern, damit diese nicht mit
- 0,5 x G nach links oder rechts verrutschen kann - Kurvenfahrt
- 0,8 x G nach vorne (Fahrtrichtung) verrutschen kann - Vollbremsung/Bremsen
- 0,5 x G nach hinten verrutschen kann - Beschleunigen/Anfahren am Berg
- 1,0 x G nach unten (klar, das Gewicht der Ladung an sich selbst)
- Die Ladung derart gesichert ist, dass ein Abkippen nach links oder rechts ausgeschlossen werden kann
(G = Gewicht der Ladung)
Die StVO §§22 und 23 regelt die Verantwortlichekeit des Fahrers. (Quelle: Ladungssicherung.de)
Nach Aussage meiner Sachverständigen für Ladungssicherheit reicht es vollkommen aus - ich tue dem Gesetz genüge - wenn ich ein TH als Ladung definiere und folgendes beachte:
- Ausreichende Verschraubung des TH mit dem Anhänger (in meinem Beispiel bei 5m Aufbaulänge: 6 Bolzen á M10 je Seite; 2,40m Aufbaubreite: 4 Bolzen á M10)
-> Diese Verschraubung muss ohne zusätzliches Werkzeug per Hand lösbar sein - Stahlrahmen um den Anhänger herum angeschweißt mit etwa 10cm Kantenhöhe und Bestätigung des Anhänger-Herstellers über dessen Belastbarkeit (damit die Ladung darin "sitzen" und weder nach vorne, link, rechts oder nach hinten rutschen kann)
- Umfangreiche (Foto) Dokumentation vom Aufbau und der Befestigungen - idealerweise von einem Sachverständigen abgenommen
- "Nachweis" (Foto reicht aus) einer Traverse zuhause in der Garage, mit der die Ladung vom Anhänger abgenommen werden kann (Kran muss nicht vorhanden sein, kann bei Bedarf angefordert werden)
- 4 Ringschrauben oder Ringmuttern an den Ecken des TH um es vom Hänger heben zu können (ob das jemals gemacht wird, ist was anderes). Es geht nur um das KÖNNEN nicht MÜSSEN!
Mit diesen beiden Punkte wäre der Ladungssicherung ausreichend genüge getan.
Was meint ihr dazu? Zulassung als "Wohnwagen" und aufwendige TÜV/DEKRA Einzelabnahme oder lediglich eine Definition als Ladung?
Gruß
Robert